Stadtverwaltung Grünstadt
Gewerbemeldungsdienst
Wer einen Gewerbebetrieb neu errichtet oder eine gewerbliche Tätigkeit aufnimmt, ist verpflichtet, diese bei der zuständigen Verwaltung zu melden. Entsprechendes gilt für Änderungen und die Beendigung einer gewerblichen Tätigkeit.
Über unseren Onlinedienst haben Sie nun die Möglichkeit, die notwendigen Formulare bequem von Ihrem eigenen PC aus auszufüllen.
Bei Personengesellschaften (z.B. OHG, GbR) ist für jeden geschäftsführenden Gesellschafter ein eigener Vordruck auszufüllen.
Um das Formular anschließend auszudrucken, benötigen Sie einen PDF-Betrachter, wie z.B. den Adobe Reader®, den Sie kostenlos auf der Homepage von Adobe herunterladen können.
Bitte wählen Sie Ihr Anliegen aus:
Benötigen Sie Hilfe?
- Was ist ein Gewerbe, was ist gewerbliche Tätigkeit?
- Wer darf ein Gewerbe ausüben?
- Was ist anzuzeigen?
- Wer muss eine Gewerbeanzeige vornehmen?
- Wo muss eine Gewerbeanzeige erfolgen?
- Welche Unterlagen sind vorzulegen?
- Was ist eine Reisegewerbekarte?
- Checkliste für Existenzgründer
Erreichbarkeit:
Montag | 08.30 Uhr - 12.00 Uhr |
Dienstag | 08.30 Uhr - 12.00 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag |
08.30 Uhr - 12.00 Uhr 14.00 Uhr - 18.00 Uhr |
Freitag | 08.30 Uhr - 12.30 Uhr |
Kontaktinformation:
Gewerbeamt
Stadtverwaltung Grünstadt
Kreuzerweg 2
67269 Grünstadt
Gewerbeamt@gruenstadt.de
Telefon: 06359/805-303 od. 06359/805-305
Fax: 06359/805-500