Verbandsgemeinde Mendig
Gewerbemeldungsdienst
Wer einen Gewerbebetrieb neu errichtet oder eine gewerbliche Tätigkeit aufnimmt, ist verpflichtet, diese bei der zuständigen Verwaltung zu melden. Entsprechendes gilt für Änderungen und die Beendigung einer gewerblichen Tätigkeit.
Bitte wählen Sie Ihr Anliegen aus:
Benötigen Sie Hilfe?
- Was ist ein Gewerbe, was ist gewerbliche Tätigkeit?
- Wer darf ein Gewerbe ausüben?
- Was ist anzuzeigen?
- Wer muss eine Gewerbeanzeige vornehmen?
- Wo muss eine Gewerbeanzeige erfolgen?
- Welche Unterlagen sind vorzulegen?
- Was ist eine Reisegewerbekarte?
- Checkliste für Existenzgründer
Erreichbarkeit:
Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag |
08:0012:00, 14:0016:00 08:0012:00, 14:0016:00 08:0012:00, 14:0016:00 08:0016:00 07:0012:00 Geschlossen Geschlossen |
Kontaktinformation:
Verbandsgemeinde Mendig
Marktplatz 3
56743 Mendig